Mit uns können Sie rechnen.
Ihre Steuerberaterin in Oberhausen: Buchhaltung, Löhne, Abschlüsse und Steuern – persönlich betreut, sorgfältig geprüft und immer termingerecht.

„Die persönliche Beratung und individuelle Betreuung unserer Mandanten steht für uns im Vordergrund.“
Leistungen
Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche Ihrer Arbeit – wir kümmern uns um Buchhaltung und Steuern.
Finanzbuchhaltung
01Lohnbuchhaltung
02Jahresabschlüsse
03Betriebliche Steuern
04Private Steuern
05Nicht sicher, was Sie benötigen?
Wir klären es gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.
Digitales Zusammenarbeiten
„DATEV Unternehmen online“ – ohne Buchführungskenntnisse.
Sie erfassen Ihre Belege per Scanner oder App und übermitteln sie sicher an uns. Wir verbuchen fachgerecht und stellen Ihnen die Auswertungen online bereit – im geschützten DATEV-Rechenzentrum. Die Einrichtung übernehmen wir für Sie.
Service
Formulare zum Herunterladen und nützliche Links für Mandanten.
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten am häufigsten stellen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an: 0208 20767900
Was kostet ein Steuerberater in Oberhausen?+
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt vom Umfang Ihrer Unterlagen und Ihrer Situation ab. Für laufende Leistungen wie Buchhaltung oder Lohnabrechnung vereinbaren wir gern eine feste monatliche Pauschale. Nach einem ersten Gespräch erhalten Sie von uns eine transparente Einschätzung.
Für wen arbeitet die Kanzlei?+
Wir betreuen Selbstständige, Freiberufler, Handwerksbetriebe – auch mit Baulohn –, Gesellschaften sowie Privatpersonen aus Oberhausen und der Umgebung.
Welche Unterlagen brauche ich für meine Einkommensteuererklärung?+
In der Regel: Lohnsteuerbescheinigung, Belege zu Werbungskosten (z. B. Fahrten, Arbeitsmittel, Fortbildungen), Nachweise zu Versicherungen und Altersvorsorge, Spendenquittungen, Rechnungen für Handwerker- und haushaltsnahe Leistungen, Kinderbetreuungskosten sowie den letzten Steuerbescheid. Wir sagen Ihnen gern, was in Ihrem Fall noch hinzukommt.
Bis wann muss meine Steuererklärung abgegeben werden?+
Ohne Steuerberater endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres. Wird die Erklärung durch eine Steuerberaterin erstellt, verlängert sich die Frist deutlich – in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Kann ich meine Belege digital übermitteln?+
Ja. Mit „DATEV Unternehmen online“ erfassen Sie Ihre Belege per Scanner oder Smartphone-App und übermitteln sie sicher an uns. Die Einrichtung übernehmen wir für Sie – Buchführungskenntnisse sind nicht nötig.
Übernehmen Sie auch die Lohnabrechnung für Minijobber und Auszubildende?+
Ja. Wir erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für alle Beschäftigungsarten und übernehmen die Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt. Die passenden Personalfragebögen finden Sie oben im Bereich Service.
Kann ich von meinem bisherigen Steuerberater zu Ihnen wechseln?+
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich und unkompliziert. Die Daten Ihres bisherigen Beraters können in der Regel direkt über DATEV übernommen werden. Wir kümmern uns um die Abstimmung.
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.